OGH, 13.12.2015, 4 Ob 149/15p
Nur selten bietet sich ein Anlass, im Newsletter der VÖStV eine Zivilentscheidung wiederzugeben. Da die gegenständliche aber für die Praxis der Verteidigung bzw der Opfervertretung im Strafverfahren – insbesondere den Umgang des Rechtsanwalts mit den Medien und der Verbreitung von Informationen auf diesem Wege – von wesentlicher Bedeutung ist, wird diese hier im Volltext wiedergegeben: