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Zu den Voraussetzungen einer zwangsweisen Vorführung

Zur ErinnerungRainer NimmervollJSt 2016, 190 Heft 2 v. 1.2.2016

Die Erlassung eines Vorführungsbefehls stellt einen Eingriff in das Grundrecht des Betroffenen auf persönliche Freiheit dar, weshalb deren Zulässigkeit im Lichte des PersFrG sowie der EMRK gesehen und interpretiert werden muss. Nach Art 1 Abs 3 PersFrG darf der Entzug der persönlichen Freiheit gesetzlich nur vorgesehen werden, wenn dies nach dem Zweck der Maßnahme erforderlich ist und nicht zum Zweck der Maßnahme außer Verhältnis steht. Nur bei Vorliegen dieser Voraussetzungen lassen die weiters anzuwendenden Vorschriften des Art 2 Abs 1 Z 4 PersFrG und des damit im Wesentlichen übereinstimmenden Art 5 Abs 1 lit b EMRK einen Freiheitsentzug zu, um die Befolgung einer rechtmäßigen Gerichtsentscheidung oder die Erfüllung einer durch das Gesetz vorgeschriebenen Verpflichtung zu erzwingen.

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