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Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank Amsterdam (Niederlande) im Verfahren über die Anerkennung und Vollstreckung eines Urteils des Hof van Beroep te Antwerpen (Belgien) gegen Gerrit van Vemde, C-582/15

JudikaturEuGH – Anhängige VerfahrenFritz ZederJSt-EuGH 2016/4JSt 2016, 184 Heft 2 v. 1.2.2016

Ist Art 28 Abs 2 Satz 1 des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI [Vollstreckung von Freiheitsstrafen] dahin auszulegen, dass sich die dort genannte Erklärung lediglich auf Urteile beziehen darf, die vor dem 5.12.2011 ergangen sind, unabhängig davon, wann diese Urteile Rechtskraft erlangt haben, oder ist diese Vorschrift dahin zu verstehen, dass sich die Erklärung lediglich auf Urteile beziehen darf, die vor dem 5.12.2011 rechtskräftig geworden sind?

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