Von Anbeginn an ausführlich begründete Verständigung des Opfers von der Einstellung des Verfahrens löst jedenfalls die Frist für den Antrag auf Fortführung des Ermittlungsverfahrens aus
JudikaturGeneralprokuraturJSt-GP 2016/3JSt 2016, 183 Heft 2 v. 1.2.2016