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Verfahrenshilfe im Administrativbeschwerdeverfahren (1), Vollzugsplan (2), Erwerb von Fachmagazinen (3)

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2016/23JSt 2016, 178 Heft 2 v. 1.2.2016

§ 16 StVG, § 16a StVG, § 17 StVG, § 20 StVG, § 60 StVG, § 135 StVG

Die Strafprozessordnung entfaltet im Beschwerdeverfahren nach §§ 16 Abs 3, 16a StVG keine subsidiäre Wirkung, weshalb neben den Bestimmungen des StVG allein die in § 17 Abs 2 StVG vorgesehenen Normen des AVG und des VStG zur Anwendung gelangen, welche die Gewährung von Verfahrenshilfe nicht vorsehen. (1)

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