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Beurteilung der Missbrauchserwartung bei Vollzugslockerungen

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2016/22JSt 2016, 177 Heft 2 v. 1.2.2016

§ 16 StVG, § 126 StVG

Missbrauch einer Vollzugslockerung ist dann gegeben, wenn der Strafgefangene die in Aussicht genommenen Lockerungen zur Begehung einer strafbaren Handlung oder eines sonstigen Verstoßes gegen die Sicherheit und Ordnung ausnützt oder wenn sich die Unterbringungsform im konkreten Fall nicht mit den Zwecken des Strafvollzuges (§ 20 StVG) in Einklang bringen lässt.

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