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Ratenzahlung des Kostenersatzes im Strafverfahren (II)

JudikaturAllgemeines StrafrechtJSt-Slg 2016/15JSt 2016, 163 Heft 2 v. 1.2.2016

§ 33 Abs 2 StPO, § 389 Abs 1 StPO, § 409a Abs 1 StPO, § 9 GEG

Wenn die Regelung eines Sachbereiches keine Bestimmung für eine Frage enthält, die im Zusammenhang mit dieser Regelung an sich geregelt werden müsste, ist von

Seite 163


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