Die Strafbarkeit der Mitwirkung am Selbstmord beschäftigt die Strafrechtswissenschaften seit vielen Jahren. Fragestellungen reichen vom Strafgrund über das Wesen des Deliktes bis zur konsequenten Abgrenzung. Dieser Beitrag versucht nicht nur den Unrechtsgehalt des § 78 StGB zu erkunden, sondern auch auf Änderungsvorschläge einzugehen und das Verhältnis zu erfolgsqualifizierten Delikten unter Berücksichtigung des StRÄG 2015 zu beleuchten.