vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beschluss auf „Zulassung“ eines Privatbeteiligten ist weder anfechtbar noch entfaltet er Sperrwirkung.

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2016/24JSt 2016, 66 Heft 1 v. 1.1.2016

§ 67 StPO

Ein Beschluss auf „Zulassung“ einer Person als Privatbeteiligter ist als prozessleitende Verfügung (§ 35 Abs 2 zweiter Fall StPO) weder selbstständig anfechtbar noch entfaltet er eine – unter der Bedingung im Wesentlichen gleichbleibender Umstände stehende – Sperrwirkung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte