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§ 302 Abs 1 StGB verlangt bloß eine überschießende Innentendenz in Form eines auf die Schadensverursachung gerichteten Vorsatzes, nicht einen Schadenseintritt

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2016/4JSt 2016, 62 Heft 1 v. 1.1.2016

§ 302 StGB

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