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Maßnahmenpaket zur Betrugsbekämpfung: Neue Kontrollmaßnahmen schnüren das Netz enger

AufsätzeWirtschafts- und Finanzstrafrecht AktuellBernhard Gröhs , Edith LebenbauerJSt 2016, 34 Heft 1 v. 1.1.2016

Die Steuerreform 2015/2016 sieht zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug vor. Die umfangreichen Kontrollmaßnahmen, die vor allem Unternehmer und dabei insbesondere die Banken- und die Baubranche sowie den Tourismus treffen, sollen das Steueraufkommen sichern. Eine Erhöhung der Steuerehrlichkeit ist – neben weiteren Maßnahmen – erforderlich, um die Tarifsenkung zu finanzieren. Die Gleichung lautet simpel gesprochen: Bei gleichbleibender Staatsquote sind niedrigere Tarife nur dann möglich, wenn die gesamte Bemessungsgrundlage besteuert wird und nicht nur eine Teilmenge. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Entwicklung derartiger Kontrollmaßnahmen und soll Denkansätze zu deren effizienter Umsetzung liefern.

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