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Das Erkenntnis des VfGH vom 30.06.2015

NewsletterJSt 2015, 2 Heft 6, Newsletter VÖStV v. 1.11.2015

Am 30.06.2015 hat der VfGH zu G 233/2014-15, G 5/2015-16 in § 106 Abs 1 erster Halbsatz StPO idF BGBl. I 195/2013 erneut die Wortfolge „Kriminalpolizei oder“ als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31.07.2016 in Kraft.

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