vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auswirkungen eines Unzuständigkeitsurteils auf die U-Haft

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2015/108JSt 2015, 598 Heft 6 v. 1.11.2015

StPO § 175, StPO § 178, StPO § 261, StPO § 488 Abs 3

Führt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nach einem (rechtskräftigen) Unzuständigkeitsurteil gemäß § 261 Abs 2 StPO fort, wirken (zuvor gefasste) Beschlüsse auf Verhängung oder Fortsetzung der Untersuchungshaft nur für die (restliche) Dauer der in § 175 Abs 2 StPO genannten Fristen. Ebenso sind die Grenzen des § 178 StPO zu beachten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte