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Der Einzelrichter des Oberlandesgerichts entscheidet über Rechtsmittel gegen Kostenentscheidungen nach § 19 MedienG

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2015/103JSt 2015, 597 Heft 6 v. 1.11.2015

MedienG § 10, StPO § 33 Abs 2

Auf Kostenentscheidungen nach § 19 MedienG kommt die Besetzungsvorschrift des § 33 Abs 2 erster Satz

Seite 597


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