Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den wichtigsten Änderungen des Finanzstrafgesetzes durch das Steuerreformgesetz 2015/2016. Hauptgesichtspunkte dieser Novelle sind der Wegfall der Strafbarkeit für bloß leicht fahrlässig begangene Verkürzungsdelikte, die finanzstrafrechtliche Absicherung von bestimmten Manipulationen im Zusammenhang mit der Sicherheit der Registrierkassen, die Umsetzung des Barzahlungsverbots in der Bauwirtschaft, die Auswirkungen des Kontoregisters und der Kontoeinschau auf das Finanzstrafrecht sowie die Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse der Finanzstrafbehörden in Ermittlungsverfahren/Untersuchungsverfahren.