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JGG-Novelle 2015, Tilgung von Verurteilungen aufgrund bestimmter Sexualdelikte, Änderungen im FinStrG

Aktuelle GesetzesvorhabenAlexander TipoldJSt 2015, 517 Heft 6 v. 1.11.2015

Zusammenführen der Regelungen für junge Erwachsene im JGG und die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für verschiedene Sozialnetzkonferenzen sind die wichtigsten Stichworte der vorgeschlagenen Reform im Bereich des JGG11148/ME 25. GP. Die Begutachtung endete am 18.9.2015, eine RV lag im Zeitpunkt des Abschlusses des Manuskripts nicht vor.. Für bestimmte Sexualdelikte soll ein eigenes Gesetz mit tilgungsrechtlichen Sonderbestimmungen erlassen werden. Mit 1.1.2016 tritt das Steuerreformgesetz 2015/2016, BGBl I 2015/118, in Kraft. Damit wird die grobe Fahrlässigkeit in das FinStrG bei den §§ 34 und 36 FinStrG strafbarkeitseinschränkend eingeführt, der Abgabenbetrug um eine weitere Tatmodalität erweitert22Siehe dazu Huber, Bestimmte Finanzvergehen erst ab grober Fahrlässigkeit strafbar!, in diesem Heft Seite 562. und das Organ „Rechtschutzbeauftragter“ eingerichtet.

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