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Sauer/Münkel, Absprachen im Strafprozess,

BuchbesprechungenRichard Soyer , Sergio PollakJSt 2015, 508 Heft 5 v. 1.9.2015

Knapp sechs Jahre nach der Vorauflage ist das mit „Absprachen im Strafprozess“ betitelte Werk in neuem Kleid und Glanz in der Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ erschienen. Neu ist nicht nur der Titel11 Sauer, Konsensuale Verfahrensweisen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (2008)., sondern auch die Mitautorenschaft von Sebstian Münkel, der an der Seite von Dirk Sauer das Autorenteam der zweiten Auflage stellt. Die Autoren, beide Rechtsanwälte in Mannheim, setzen sich in knapp 320 Seiten mit einem der anspruchsvollsten und heftig umstrittenen Materien des Strafprozessrechts auseinander. Seit der Vorauflage hat sich in puncto verfahrensbeendende Absprachen in der deutschen Rechtsordnung und -praxis viel getan. Zu nennen ist vor allem die Einführung von § 257c dStPO als gesetzliches Gefäß für Absprachen im deutschen Strafprozess, der die Rspr des Bundesgerichtshofs zu den Absprachen kodifizierte, und die dazu ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 (2 BvR 2628/10) über dessen Verfassungsmäßigkeit, in welcher allerdings erhebliche Vollzugsdefizite angesprochen werden. Diese „Änderungen“ der deutschen Rechtslage wurden ausführlich in die zweite Auflage eingearbeitet.

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