Die Abhaltung von Moot Courts – simulierten Gerichtsverhandlungen – ist im deutschsprachigen Raum in den wenigsten Studienordnungen verpflichtend vorgesehen, erfreut sich in den letzten Jahren unter den Studierenden jedoch zunehmender Beliebtheit – Zeit also, den (prospektiven) TeilnehmerInnen einige Hinweise für eine gelungene Beteiligung an derartigen Veranstaltungen an die Hand zu geben.