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Mehrere Verhandlungstage: Protokollberichtigungsverfahren iSd § 271 Abs 7 StPO erst nach Unterschriftsleistung des Vorsitzenden unter dem letzten Teil des Hauptverhandlungsprotokolls

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2015/83JSt 2015, 492 Heft 5 v. 1.9.2015

StPO § 271 Abs 1, StPO § 271 Abs 7

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