Das vorliegende Heft 5 des Journals für Strafrecht aus dem Jahr 2015 beginnt in der Rubrik Aktuelle Gesetzesvorhaben mit einer Abhandlung von Alexander Tipold zum mit 1.1.2016 in Kraft tretenden Strafrechtsänderungsgesetz (StRÄG) 2015 und legt den Schwerpunkt auf den Gesetzgebungsprozess. Der Autor gelangt zum Resümee, dass die Zeiten für große Reformen im Strafrecht längst vorbei sind und man auch nach einer wirklich fundierten Kriminalpolitik vergeblich sucht. Er ortet ein fehlendes Grundverständnis für das Strafrecht, seine Zielrichtung und seinen Inhalt, was nach seiner Ansicht in zahlreichen Stellungnahmen des Begutachtungsverfahrens zum Ausdruck gekommen ist. In dieser Einschätzung ist ihm weitgehend zuzustimmen.