Der Vertrauensgrundsatz hat nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch im arbeitsteiligen Zusammenwirken im Zuge der medizinischen Heilbehandlung Relevanz. Diese Arbeit legt den Fokus auf strafrechtliche Anwendungsfälle in Krankenanstalten unter Zugrundelegung von Lehre und Rechtsprechung. Insbesondere soll die bisher in Lehre und Rechtsprechung wenig beachtete Fragestellung, inwieweit der Vertrauensgrundsatz auch für Entscheidungsträger eines Krankenanstaltenträgers in Bezug auf Tätigkeiten von Mitarbeitern1 Anwendung findet, erörtert werden. Weitergehende Überlegungen zur Fahrlässigkeitsdogmatik bleiben dabei unberücksichtigt.