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Bei Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes sind auch sanierte erstinstanzliche Gesetzesverletzungen festzustellen

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2014/77JSt 2014, 265 Heft 3 v. 1.11.2014

StPO § 23 Abs 1, StPO § 292

Erstinstanzliche Gesetzesverletzungen sind vom Obersten Gerichtshof in Erledigung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes auch im Fall ihrer bereits zuvor durch das Rechtsmittelgericht erfolgten Sanierung festzustellen.

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