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Ankündigung der Aufdeckung der sexuellen Orientierung kein Drohmittel

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2014/34JSt 2014, 168 Heft 2 v. 1.9.2014

StGB § 74 Abs 1 Z 5, StGB § 105, StGB § 107

Die Ankündigung der Aufdeckung einer bestimmten sexuellen Orientierung allein kann nicht als Drohmittel iSd § 74 Abs 1 Z 5 StGB fungieren, mag diese auch im unmittelbaren sozialen Naheverhältnis einer Person als unerwünscht eingestuft werden.

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