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Die Bekanntgabe der sexuellen Orientierung durch einen Dritten ist zwar ein idR rechtswidriger Eingriff in höchstpersönliche Rechte, aber keine Ehrverletzung

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2014/33JSt 2014, 168 Heft 2 v. 1.9.2014

StGB § 74 Abs 1 Z 5, StGB § 105, StGB § 107, ABGB § 1330 Abs 1, ABGB § 1330 Abs 2

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