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Ablehnung eines Ausgangsansuchens nach § 147 StVG sowie zur Rechtzeitigkeit von Beschwerden (§ 120 Abs 2 StVG)

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2014/32JSt 2014, 164 Heft 2 v. 1.9.2014

StVG § 147, StVG § 120

Die Versagung eines Ausganges ist gerechtfertigt, wenn aufgrund eines aufrechten Schubhaftbescheides und eines Aufenthaltsverbotes zu befürchten steht, der Strafgefangene werde sich der weiteren Anhaltung entziehen.

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