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Besitz von Suchtgift, Besitz eines psychotropen Stoffs; Erneuerungsantrag

JudikaturSuchtmittelstrafrechtKlaus SchwaighoferJSt-Slg 2014/28JSt 2014, 159 Heft 2 v. 1.9.2014

SMG § 27 Abs 1 Z 1, SMG § 28 Abs 1, SMG § 31 Abs 1, StPO § 363a

Im Suchtmittelstrafrecht gilt ein vom zivilrechtlichen Besitzbegriff abweichender, auf die – von der subjektiven Tatseite umfasste – tatsächliche Innehabung ohne Erfordernis eines Willens, „die Sache als die Seine zu behalten“, abstellender, autonom definierter Besitzbegriff.

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