StGB § 146, StGB § 147 Abs 3, StGB § 148
Die rechtliche Subsumtion des von den Schuldsprüchen umfassten Herauslockens von Verfügungsberechtigungen als Betrug ist – bei bereits vorsätzlichem Erschleichen der jeweiligen Dispositionsbefugnis – entgegen verschiedentlich vertretener Ansicht nicht zu beanstanden.