Die Überprüfung der Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens, die Wiedereinführung des Mandatsverfahrens, die Neuregelung des Beginns des Strafverfahrens und die wenn auch nicht durchgehende Wiederbesetzung des Schöffengerichts mit einem zweiten Berufsrichter sind die wichtigsten Änderungen durch die Strafprozessnovelle 2014. Während die Änderung der Besetzung des Schöffengerichts weitgehend Zustimmung erfahren hat, wurden die Überprüfung der Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens und die Wiedereinführung des Mandatsverfahrens im Begutachtungsverfahren einhellig bis überwiegend abgelehnt. Das hat den Gesetzgeber aber nicht daran gehindert, diese Institutionen zu schaffen.