Die Diskussion um das richtige Rechtsmittel im Strafverfahren ist so alt wie die Strafprozessordnung selbst. Falsche Einzelentscheidungen (= menschliches Versagen) können gesetzlich freilich nie ganz ausgeschlossen werden, sehr wohl aber ist das Verfahren zur Entscheidungsfindung optimierbar, um Fehlurteile tunlichst zu vermeiden bzw deren Anzahl so gering wie möglich zu halten.