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Praktische Anwendung außerordentlicher Wiederaufnahme

Newsletter(Be-)Merkenswerte JudikaturJSt-NL VÖStV 2014/5JSt 2014, 7 Heft 1, Newsletter VÖStV v. 1.5.2014

OGH, 17.12.2013, 14 Os 160/13f

Der wesentliche Inhalt lautet:

„In Stattgebung des Antrags der Generalprokuratur wird im außerordentlichen Weg die Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens verfügt, das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht vom 21. August 2013, AZ 9 Bs 241/13z, aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Entscheidung über die Berufung des Angeklagten Gerhard P***** gegen das Urteil des Landesgerichts Linz vom 11. Juni 2013, GZ 26 Hv 75/13v-10, an das Oberlandesgericht Linz verwiesen.

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