In Fragen des religiösen Glaubens trifft den Staat eine Verpflichtung zur Unterbindung von kritischen Äußerungen, die von Gläubigen als extrem beleidigend und provokativ erlebt werden
JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2014/6JSt 2014, 70 Heft 1 v. 1.5.2014