StGB § 28, StGB § 302 Abs 1, MeldeG § 22 Abs 3, VStG § 25, VStG § 30
Wurde im Fall von Scheinanmeldungen nach dem MeldeG konstatiert, dass es zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme
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StGB § 28, StGB § 302 Abs 1, MeldeG § 22 Abs 3, VStG § 25, VStG § 30
Wurde im Fall von Scheinanmeldungen nach dem MeldeG konstatiert, dass es zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme
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