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Der Tatbestand des § 304 Abs 1 StGB ist bereits mit dem Fordern, Annehmen oder Sich-versprechen-Lassen vollendet

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2014/3JSt 2014, 69 Heft 1 v. 1.5.2014

StGB § 304

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