Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Hauptaspekten der Finanzstrafgesetznovelle 2013, welche einerseits die Übernahme von unionsrechtlichen Vorgaben ins nationale Recht sowie andererseits die Umsetzung eines VfGH-Erkenntnisses betreffend Erbringung gemeinnütziger Leistungen auch bei Ahndung von Finanzvergehen bei Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden betreffen.