Die Strafprozessordnung garantiert für die Hauptverhandlung keine sichtbare Verfahrensgerechtigkeit. Eine unfaire Verhandlungsführung kann zu einer Einschränkung der Verteidigungsrechte führen.
Die Strafprozessordnung garantiert für die Hauptverhandlung keine sichtbare Verfahrensgerechtigkeit. Eine unfaire Verhandlungsführung kann zu einer Einschränkung der Verteidigungsrechte führen.