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Konkurrenzfragen bei den Straftatbeständen zur Sanktionierung von Korruption in der Privatwirtschaft - zugleich ein Denkanstoß zur Beseitigung des § 153a StGB

Wissenschaftliche AbhandlungenAlexander ZierlJSt 2013, 241 Heft 5 und 6 v. 15.12.2013

1. Einleitung

Nach hM1)1)Vgl bspw: Soyer, Über Korruption, ihre Freunde und Feinde, juridikum 2009, 62 (63); Marhold/Unger, Die neuen Antikorruptionsbestimmungen des StGB - Anwendung und Umsetzung, RdM-ÖG 2010/2, 2 (5). sanktionieren die Geschenkannahme von Bediensteten und Beauftragten (§ 309 Abs 1 StGB2)2)Der Einfachkeit halber sei bei der Darstellung nur auf die Geschenkannahme (§ 309 Abs 1) eingegangen. Gesetzesangaben ohne nähere Bezeichnung beziehen sich fortan auf das StGB idgF., bis zum KorrStrÄG 20123)3)BGBl I 2012/61.: 168c), die Untreue (§ 153) und die Geschenkannahme durch Machthaber (§ 153a) die Korruption in der Privatwirtschaft. Ausgehend von § 309 Abs 1 lässt sich unter Berücksichtigung der einschlägigen Literatur die Konkurrenz in einem Satz zusammenfassen: § 309 Abs 1 kann mit § 1534)4)Bertel/Schwaighofer, Österreichisches Strafrecht Besonderer Teil II10 (2012) § 309 Rz 6; Hinterhofer/Rosbaud, Strafrecht Besonderer Teil II5 (2012) § 309 Rz 17; Zierl, Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012: Änderungen bei der strafrechtlichen Sanktionierung von Korruption in der Privatwirtschaft, JSt 2012, 144 (147); Brandstetter/Rauch/Wegscheider, Korruptionsstrafrecht NEU - der "private Bereich", Struktur und Grundzüge der relevanten Tatbestände, JSt 2008, 155 (159); Kirchbacher/Presslauer in Höpfel/Ratz (Hg), Wiener Kommentar zum StGB2 § 168c Rz 41 (2009) bzw § 153 Rz 47 (2009); Wegscheider, Strafrecht, Besonderer Teil. Eine multimediale Darstellung der Gesetze des österreichischen Strafgesetzbuches3 (2009) 274; Eder-Rieder, Einführung in das Wirtschaftsstrafrecht2 (2011) 118; Thiele in Triffterer/Rosbaud/Hinterhofer (Hg), Salzburger Kommentar zum Strafgesetzbuch § 168c Rz 61 (2010); IA 1950/A 24. GP, 4; krit: Birklbauer/Hilf/Tipold, Strafrecht Besonderer Teil I2 (2012) § 153 Rz 37. und § 153a5)5)Hinterhofer/Rosbaud, BT II5 § 309 Rz 18; Kirchbacher/Presslauer in Höpfel/Ratz (Hg), Wiener Kommentar zum StGB2 § 153a Rz 21 (2009); Rauch, Korruptionsstrafrecht. Vorteilsannahme und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (2012) 191 f; Soyer, Private Korruption im Wirtschaftsleben - Zentrale Fragen zu §§ 168c und 168d StGB anhand typischer Fallgestaltungen, JBl 2012, 332 (336 f); IA 1950/A 24. GP, 4; aM Bertel/Schwaighofer, BT II10 § 309 Rz 6. eintätig zusammentreffen und konkurriert echt mit diesen Tatbeständen. Ziel dieses Beitrages ist, die Konkurrenzfrage detaillierter zu beantworten und zu hinterfragen, ob drei verschiedene Straftatbestände notwendig sind.

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