I. Inhalt und Kritik der gesetzlichen Regelungen
Sämtliche mit der Kontrolle von illegalen psychoaktiven Substanzen verbundenen Fragen regelt in Polen das Gesetz zur Vorbeugung von Drogensucht vom 29. Juli 20052) (im Folgenden: Drogengesetz). In komplexer Weise werden darin sämtliche Fragen dieses Bereiches geregelt. Diese reichen, von der Bestimmung der für die Verwirklichung von Aufgaben im Bereich der Drogenvorbeugung zuständigen Organe angefangen, über Erziehungs-, Aufklärungs- und Informations- bis hin zu allen anderen Vorbeugungsmaßnahmen. Außerdem enthält das Gesetz Vorschriften über die Behandlung von Drogensüchtigen sowie Vorschriften zur Regelung der legalen Herstellung und des legalen Verkehrs mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen, Ausgangsstoffen für Betäubungsmittel, und sog Ersatzstoffen3), Vorschriften über den Anbau von Mohn und Cannabis (industriellem Hanf) und schließlich ausführliche Strafvorschriften betreffend diesbezügliche Gesetzesverstöße sowie einige besondere Regelungen zur Strafverantwortlichkeit von Drogenkonsumenten bzw Drogenabhängigen.