Die Verhandlungen des Europäischen Parlaments mit dem Rat der Innen- und Justizminister über den Richtlinienvorschlag für eine Europäische Ermittlungsanordnung wurden wieder aufgenommen. Inhalt der Richtlinie soll es sein, dass Mitgliedstaaten Ermittlungen in anderen Mitgliedstaaten veranlassen oder Ermittlungsergebnisse anfordern können - jedoch ohne Überprüfung des Vorgehens von Polizei und Justizbehörden im jeweils anderen Mitgliedstaat ("Prinzip der gegenseitigen Anerkennung"). Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören verdeckte Ermittlungen, die Abfrage von Bankdaten, bestimmte Formen der telefonischen Überwachung, Observation, Festnahmen, Durchsuchungen und Anhörungen von Zeugen und Durchsuchungen. Damit soll die grenzüberschreitende Kriminalität bekämpft werden.