Wie medial bereits hinlänglich kolportiert, hat die Bundesministerin für Justiz das ehrgeizige Ziel vorgegeben, das materielle Strafrecht, insbesondere das StGB, bis zum Jahr 2015 an jene gesellschaftlichen Veränderungen seit 1975 anzupassen, die heute dem allgemeinen Bewusstsein gegenüber den von StGB geschützten Rechtsgütern entsprechen.
Für diese Zielvorgabe hat man unter anderem nachfolgende Punkte als diskussionsrelevant bezeichnet: