§ 124 StVG
Der gemäß § 21 Abs 2 StGB Untergebrachte beschwert sich unter anderem über die Ablehnung seines Ansuchens um Verlegung in eine "Nichtraucherzelle" sowie gegen die Belegung in eine Doppelzelle gemeinsam mit einem "psychisch gestörten § 21-er". Die Beschwerden wurden als unzulässig zurückgewiesen: