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Wirtschaftsstrafrecht aktuell Das Rad nicht rückwärts drehen - Zur Frage der Bestellung von Sachverständigen im Strafverfahren

Wirtschaftsstrafrecht aktuellAlexia StueferJSt 2012, 71 Heft 2 v. 1.3.2012

Die Frage der Bestellung von Sachverständigen in Wirtschaftsstrafverfahren hat im Schrifttum seit Inkrafttreten des Strafprozessreformgesetzes, in jüngster Vergangenheit auch in der Tagespresse für Diskussionen gesorgt.1)1)Vgl Grafl, Die Rolle des Sachverständigen im Prozess, juridikum 2008, 24f; Bruckmüller/Schumann, Zur Beiziehung von Sachverständigen und PrivatgutachterInnen im Strafprozess, juridikum 2008, 72f; Moringer, Der Sachverständige in Wirtschaftsstrafsachen und Probleme der Sicherung eines fairen Verfahrens, Miklau-FS 360f, Todor-Kostic, Sachverständigenbeweis und Sachverständigenauswahl, AnwBl 2011, 132f; Ratz, Zur Reform der Hauptverhandlung und des Rechtsmittelverfahrens, ÖJZ 2010, 387f (394); Hinterhofer, WK-StPO § 125 5f. Vorläufiger Höhepunkt war die vorzeitige Niederlegung des Auftrages durch den staatsanwaltlich bestellten Buchsachverständigen in einem komplexen, auch medial beachteten Wirtschaftsstrafverfahren (vulgo: "Meinl-Causa"). Laut Medienberichten hat sich der Sachverständige von der Staatsanwaltschaft in der Ausübung seiner Tätigkeit beeinflusst gesehen und die Erstellung des Befundes und des Gutachtens abgelehnt. In Rede steht die Kompetenz zur Bestellung der sachverständigen Person in der Strafprozessordnung. Die Regelung dazu findet sich in § 126 Abs 1 und Abs 3 StPO und lautet:

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