Im Sommer 2011 wurde über die Tätigkeit des Rechtsschutzbeauftragten beim BMI (künftig kurz: RSB) - ihm obliegt die Kontrolle der in § 91c SPG aufgezählten sicherheitspolizeilichen Ermittlungshandlungen, die dem Betroffenen typischerweise zumindest zunächst nicht bekannt werden und somit auf dem Rechtsmittelweg nicht bekämpft werden können - eine ausführliche Untersuchung publiziert3). Diese Untersuchung bietet neben umfassenden Informationen über Zahl und Art der im Jahr 2010 an den RSB gemeldeten Ermittlungshandlungen auch eine detaillierte Darstellung über die Institution und den Aufgabenbereich des RSB sowie über die konkrete Durchführung seiner Kontrolltätigkeit. Diesbezüglich gibt es für das Jahr 2011 keine rechtlichen und auch keine wesentlichen faktischen Veränderungen. Insoweit besteht also kein Aktualisierungsbedarf. Anders verhält es sich mit den dem RSB 2011 gemeldeten Ermittlungshandlungen. Das vom RSB mit Engagement vertretene Transparenzanliegen gebietet es, auch die zentralen Daten zu den Meldungen aus 2011 der Fachöffentlichkeit prompt zugänglich zu machen. Eben dies soll im vorliegenden Beitrag geschehen.