Das Heft 2 des Journals für Strafrecht des Jahres 2012 beginnt mit einem Beitrag des Rechtsschutzbeauftragten beim BMI Prof. Burgstaller sowie seiner Assistentin Dr. Pühringer zu den kontrollierten sicherheitspolizeilichen Ermittlungen im Jahre 2011. Damit wollen die Autoren dem Transparenzanliegen Rechnung tragen und die zentralen Daten ihres Aufgabenbereichs der Fachöffentlichkeit zugänglich machen. Dieses Ansinnen unterstützen wir gerne, wird doch in der Kontrolle von sicherheitspolizeilichem Handeln durch den Rechtsschutzbeauftragten ein zentrales Element gesehen, die Grundrechtseingriffe durch eine Ausweitung polizeilicher Tätigkeit erträglich zu halten. Eine Analyse der nachprüfenden Kontrolle sicherheitspolizeilicher Tätigkeit durch den Rechtsschutzbeauftragten zeigt, dass diese überwiegend im Zusammenhang mit Ermittlungen von Standortdaten, der Verwendung fremder Bilddaten sowie dem Einsatz von Kennzeichenerkennungsgeräten erfolgt, und dies weitgehend gesetzeskonform. Der Beitrag hebt auch hervor, dass sich die Meldedisziplin der Sicherheitsbehörden an den Rechtsschutzbeauftragten sehr positiv entwickelt hat und die begleitende Kontrolle durch den Rechtsschutzbeauftragten von den Sicherheitsbehörden akzeptiert wird. Das Instrumentarium des Rechtsschutzbeauftragten scheint also hervorragend zu funktionieren.