Im Sinne des Regierungsprogramms für die XXIV. Gesetzgebungsperiode und in Fortschreibung der Maßnahmen zum zweiten Gewaltschutzgesetz hat das BMJ nun einen Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das StGB zum Schutz von Unmündigen geändert werden soll, vorgelegt. Der Entwurf befindet sich derzeit im Begutachtungsverfahren und können Stellungnahmen dazu noch bis zum 11. Oktober 2011 eingebracht werden.