Im November 2009 nahm der Rat "Justiz und Inneres" einen Fahrplan zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren an. Dieser sah die schrittweise Ergreifung von fünf Maßnahmen zu den elementarsten Verfahrensrechten vor. Die Kommission wurde beauftragt, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Bisher wurde als erste Maßnahme die Richtlinie über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren verabschiedet; über die zweite Maßnahme, nämlich eine Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren wird derzeit auf Grundlage eines Kommissionsvorschlags verhandelt.