I. Merkmale von Wirtschaftsstrafsachen
Wirtschaftsstrafsachen sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass (a) der Sachverhalt regelmäßig komplex ist, (b) die Ermittlungen auf Grund der Fülle der Gegenstände, die für die Untersuchungen von Interesse sein könnten, aufwendig sind, (c) die Beweiswürdigung besondere Kenntnisse bzw Fähigkeiten erfordert, (d) die Täter oftmals bestens beleumundet sind und (e) die Tathandlungen im Umfeld von Wirtschaft und Politik stattfinden.