Nach mehrjährigem Diskussionsprozess wurde im Jahre 2004 die Reform des strafprozessualen Ermittlungsverfahrens beschlossen, die mit 1.1.2008 in Kraft getreten ist. Das Bundesministerium für Justiz hat nach Inkrafttreten ein Forschungsprojekt zur wissenschaftlichen Evaluierung der Umsetzung des Strafprozessreformgesetzes 2004 (PEUS) in Auftrag gegeben, um sich aus empirischen Daten eine Rückmeldung über das Erreichen der Reformziele zu holen und einen allfälligen Nachbesserungsbedarf zu orten. Auftragnehmer des Projekts war ein Konsortium bestehend aus Vertretern der Universitäten Linz und Graz sowie des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie in Wien. Das Projekt wurde im September 2010 abgeschlossen, Anfang 2011 wurden die Ergebnisse dem BMJ präsentiert.