Durch die Reform des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sind die Staatsanwaltschaften aufgrund ihrer neuen Rolle in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses an justizieller Tätigkeit gerückt. Im öffentlichen Diskurs wird die Staatsanwaltschaft zusehends zum Spielball der Politik; dies schadet sowohl dem Vertrauen in den Rechtsstaat, als auch dem Ansehen der Politik. Die verfassungsrechtliche Verankerung in Art 90a B-VG reicht als erster Schritt nicht aus, um der berechtigten Kritik an der Abhängigkeit der Staatsanwaltschaften von der Politik zu begegnen. Die konsequente Umgestaltung der Staatsanwaltschaften zu einem Teil der Gerichtsbarkeit macht die Änderung der Weisungsspitze und die Schaffung eines Rates der Gerichtsbarkeit unabdingbar. Daneben müssen weitere organisatorische und andere Veränderungen weiter betrieben werden (Personal, Ressourcen, Experten, Aus- und Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Berichtswesen, IT-Einsatz, etc.).