Staatsanwälte sind unverzichtbar als - von Gericht und Opfer unabhängige - Vertreter des staatlichen Strafanspruches. Sie haben ihre Aufgaben strikt objektiv, dh unter gleicher Berücksichtigung der gegen und für den Beschuldigten sprechenden Umstände wahrzunehmen. Demokratiepolitische Gründe sprechen dafür, die Staatsanwälte auch künftig einer dem Parlament verantwortlichen Weisungsspitze zu unterstellen. Eine unmittelbare parlamentarische Kontrolle der Staatsanwälte ist demgegenüber abzulehnen.