Das Recht auf ein faires Verfahren und insbesondere die Verteidigungsrechte des Artikels 6 der Europäischen Konvention für Menschenrechte haben fundamentale Bedeutung für Beschuldigte und Angeklagte vor und in einem Strafverfahren. Artikel 6, in seinen hier wesentlichen Teilen, lautet:
"Recht auf ein faires Verfahren